Aktuelles

Kontaktbeschränkung und Mandantenbesprechungen

19. November 2020 Franz Heinz

Aufgrund der seit dem 02.11.2020 geltenden verschärften Kontaktregelungen stellt sich die Frage, ob Mandantenbesprechungen noch persönlich abgehalten werden dürfen, insbesondere, wenn auf Mandantenseite mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten stehen.

Gemäß § 3 Abs. 3 der 8. BayInfSMV gelten die Kontaktbeschränkungen nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. Darunter sind natürlich auch Besprechungen mit Ihrem Verteidiger zu verstehen.

Soweit in der Sache und technisch möglich versuchen wir jedoch, auf ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen zu verzichten. Regelmäßig finden die Besprechungen daher in einem geschützten virtuellen Besprechungsraum im Rahmen einer Videokonferenz statt.

Sollte ein persönliches Zusammentreffen zwingend erforderlich sein, sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Aus diesem Grund können persönliche Besprechungen in unseren Kanzleiräumen daher nur in Einzelgesprächen stattfinden. Wir bitten daher darum, auf Begleitpersonen zu verzichten.

NEUERER ARTIKEL ÄLTERER ARTIKEL ZUR ÜBERSICHT