Aktuelles

Wir schränken unseren Publikumsverkehr ein

19. März 2020 Franz Heinz

Wir sehen uns in der Verantwortung, ebenfalls einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten.

Ab sofort schränkt die Strafrechtsboutique daher ihren Publikumsverkehr ein. Da wir vollständig digital aufgestellt sind und unsere Arbeitsfähigkeit auch im Fall einer Quarantäne unserer Mitarbeiter oder Berufsträger aufrechterhalten werden kann bitten wir Sie, ebenfalls auf einen persönlichen Kontakt zu verzichten.

Ihre Unterlagen können Sie uns - wie gehabt - über Ihre Webakte oder ganz klassisch über unseren Briefkasten zukommen lassen.

Besprechungen werden wir vorübergehend ausschließlich in Form von Telefon- oder Videokonferenzen durchführen. Eine Kurzanleitung hierauf finden Sie auch hier. 

Parallel dazu sehen wir uns auch in der Verantwortung darauf hinzuwirken, dass nicht zwingend zeitnah durchzuführende Verhandlungen vertagt oder zumindest im Umfang stark reduziert werden. Wir halten es für problematisch im privaten Umfeld einerseits massive Einschränkungen vor- und hinzunehmen und andererseits im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Kontakte zu pflegen als befänden wir uns in keiner Ausnahmesituation.

Neben diesen Maßnahmen ist freilich auch zu überdenken, ob Ladungen zum Haftantritt nicht suspendiert werden können und / oder es wirklich in der derzeitigen Lage notwendig ist,  Ersatzfreiheitsstrafen zu vollstrecken. Auch diesbezüglich unterstützen wir Sie gerne.

Siehe auch: Aktuelle Maßnahme aufgrund der Pandemie vom 16.03.2019

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