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zur 15. BayIfSMV

24. November 2021 Franz Heinz

Nun dreht sich das Regulierungskarussell in Bayern wieder in Höchstgeschwindigkeit... und anstatt abstrakt-genereller Vorschriften gibt es einen kaum mehr zu durchblickenden Einzelfallkatalog... Interpretationsfähig bleiben die Regelungen weiterhin und ob sie diesmal mit der Verfassung vereinbar sind, wird die Zukunft zeigen.

In jedem Fall aber sind sie wieder bußgeldbewehrt und ich fürchte, dies wird auch uns wieder einiges an Arbeit verschaffen. Da befriedigt es auch rückblickend kaum, dass die wenigsten von uns bearbeiteten Corona-Bußgeldbescheide bestätigt wurden...

Aber ganz optimistisch vorausblickend kann man viele Probleme umgehen, wenn man sich vorher mit dem Wortlaut der 15. BayIfSMV vertraut macht und eben prüft und umsetzt, unter welchen Voraussetzungen welche Tätigkeiten durch wen in welcher Form noch / wieder möglich sind.

Leider ist das Regelungskonzept nun so komplex geworden, dass wir es hier nicht vereinfacht runterbrechen können. Gerne können Sie uns aber mit Ihrem Beratungsbedarf kontaktieren. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin und schildern Sie uns das von Ihnen geplante Szenario möglichst komplett.

In eigener Sache können wir Sie aber beruhigen. Wie schon im letzten Jahr besprechen wir Ihre Angelegenheit bevorzugt im Rahmen einer Videoschalte. Sollte ein persönliches Gespräch unabdingbar sein, dann stehen wir aber natürlich auch hierzu zur Verfügung.

Coronabedingt werden persönliche Besprechungen jedoch ausschließlich im Einzelgespräch durchgeführt. Bitte bringen Sie entsprechende Test- / Impfnachweise mit. 

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