Erste Hilfe

Die Strafhaft wird im Anschluss an ein rechtskräftiges Urteil grundsätzlich heimatnah vollstreckt. Befindet man sich nicht in Untersuchungshaft, erfolgt die Ladung zum Strafantritt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen nach Rechtskraft. Üblicherweise muss dann binnen zwei Wochen die Strafe angetreten werden.

Es empfiehlt sich dringend, dies freiwillig zu tun, da anderenfalls Vollzugslockerungen wie Freigang, Hafturlaub, Haftverschonung, Arbeitsmöglichkeiten, Besuchslockerungen, etc. nur stark eingeschränkt bzw. gar nicht gewährt werden.

Ist Ihnen der Haftantritt aus wichtigen Gründen nicht möglich, kann auch Haftaufschub beantragt werden.

Wird jemand, der in Hamburg lebt, durch ein Gericht in Bayern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird die Strafe in der Nähe seines Heimatortes vollstreckt. Befindet er sich in Untersuchungshaft, muss er dies nach Rechtskraft schnellstmöglich beantragen.

Durch geschicktes „Verlegen" seines eigenen Heimatortes während länger andauernder Verfahren ist es somit möglich, Einfluss auf das jeweilige Bundesland, in dem die ausgesprochene Strafe schließlich vollstreckt wird, zu nehmen. Aufgrund der erheblich unterschiedlichen Ausgestaltungen der Strafvollstreckung in den einzelnen Bundesländern kann dies unter Umständen recht interessant sein.

Falls Sie als Angehörige(r) dem Inhaftierten Geld zukommen lassen möchten, müssen Sie dies an ein zentrales Bankkonto überweisen. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis der Betrag dem Inhaftierten gutgeschrieben wird. Die Bankverbindung für die bayerischen Anstalten lautet:

Kontoinhaber: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Kontonummer: 24919
BLZ: 70050000
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Bank: Bayerische Landesbank
Zweck: Name, Vorname, Geburtsdatum, JVA (wichtig!!!)

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