Honorarfragen

Transparente Kosten sind selbstverständlich. Die Höhe der Anwaltsvergütung ist in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis geregelt.

Kostentransparenz

Selbstverständlich können Sie zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ohne Vorbehalte nachfragen, welche Kosten durch eine Verteidigung voraussichtlich entstehen werden. Meist wird dieses Thema von uns aus im Erstgespräch angesprochen.

Wahlverteidigung

Um die Kosten der Verteidigung möglichst an dem erforderlichen Arbeitsaufwand zu orientieren, ist in der Regel der Abschluss einer Stundenhonorarvereinbarung notwendig. Lassen sich die entstehenden Kosten in Ihrem Fall prognostizieren, kann auch eine Abrechnung auf pauschaler Basis oder nach den gesetzlichen Gebühren erfolgen.

Pflichtverteidigung

Gemäß §140 StPO und §68 JGG ist in bestimmten Fällen die Mitwirkung eines Verteidigers zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten notwendig. In diesen Fällen ist es möglich, einen Verteidiger seiner Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. 

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind im Rahmen strafrechtlicher Vertretung von untergeordneter Bedeutung. Insbesondere Opfer von Straftaten haben bei fehlenden finanziellen Mitteln die Möglichkeit, hiervon Gebrauch zu machen.