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Ausgangssperre vom 21.03.2020 bis 03.04.2020

20. März 2020 Franz Heinz

Mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine allgemeine Ausgangssperre verhängt.

Maßgebliche Eckpunkte sind, dass ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von mind. 1,5m einzuhalten ist.

Unabhängig davon ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Hierzu gehören unter anderem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Arztbesuche und Versorgungsgänge zum Einkauf der Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Der Gang in den Lebensmittelhandel, in Apotheken, Drogerien, Banken, Post und Tankstelle ist folglich weiterhin ausdrücklich erlaubt. Auch hierbei ist jedoch auf den Mindestabstand zu achten.

Erlaubt ist auch der Besuch von Lebenspartner, alten und kranken Menschen sowie das (notwendige) Gassigehen.

Ausdrücklich erlaubt ist auch der Sport und die Bewegung an der frischen Luft - allerdings nur alleine oder mit den in der eigenen Wohnung gemeinsam lebenden Personen. Leben Sie mit Ihrem Freund oder Ihrer Freundin in getrennten Wohnungen, sind gemeinsame Spaziergänge an der frischen Luft tabu. In jedem Fall muss auch hierbei der Mindestabstand gewahrt werden und jede Grüppchenbildung ist untersagt.

Nachdem ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit erheblichen Bußgeldern (bis 25.000,- Euro) zu rechnen ist, ist die Polizei angehalten, die Einhaltung der Ausgangssperre zu kontrollieren und zur Anzeige zu bringen. Ein Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG stellt dann sogar eine Straftat dar.

Die triftigen Gründe, aus denen Sie Ihre Wohnung verlassen, sind nachvollziehbar darzulegen. Treffen Sie also Vorsorge und lassen sich von Ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden "Passierschein" geben und checken selbst gegen, ob das Verlassen der Wohnung wirklich aktuell nötig ist und warum.

Bitte nehmen Sie auch Abstand davon zu versuchen, uns persönlich aufzusuchen. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne schriftlich, telefonisch oder auch persönlich im Rahmen einer Videokonferenz zur Verfügung.

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