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Bayern verlängert und verschärft den Lockdown... dies gilt im Januar 2021:

8. Januar 2021 Franz Heinz

 

Nach der gemeinsamen Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten vom 05.01.2021 tagte nun auch das Bayerische Kabinett am 06.01.2021  und beschloss, dass die Beschränkungen weiter vertieft werden.

Überraschend ist dabei, dass Bayern nun (erstmals) hinten der gemeinsamen bundesweiten Linie zurücktritt und einen scheinbar entspannteren Kurs fahren wird.

Wenig überraschend ist freilich, dass auch bis 08.01.2021 die ab dem 11.01.2021 geltenden Regelungen noch nicht bekannt sind und vermutlich auch erst kurzfristig vor Inkrafttreten verkündet werden.

Wird der Kabinettsbeschluss umgesetzt, dann gilt ab Montag bis Ende Januar Folgendes:

  • Es bleibt bei den Maßnahmen der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 13.12.2020; diese werden bis Ende Januar verlängert. Mehr dazu auch hier.
  • Abweichend davon werden private Treffen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder ab 3 Jahren werden nun wieder mitgezählt. 
    Mit anderen Worten darf nur noch eine Person zu Besuch kommen.
    Ihre Familie darf die Oma nun nicht mehr besuchen; umgekehrt darf die Oma aber Ihre Familie besuchen - auch, wenn sie sich dafür dem erhöhten Infektionsrisiko des öffentlichen Nahverkehrs aussetzen muss.
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft wird vermutlich nicht verboten werden, so dass ein gemeinsamer Spaziergang der Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren hausstandsfremden Person (unter Wahrung der Abstandsgebots (1,5m) und wo dieser Abstand nicht einzuhalten ist, unter Nutzung einer Maske) möglich sein wird.
  • Im Rahmen der (wechselseitigen, unentgeltlichen) Kinderbetreuuung dürfen sich zwei Hausstände zur abwechselnden Betreuung zusammentun.
  • In Orten mit einer Inzidenz > 200 sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus untersagt.
    Maßgeblich ist die Gemeindegrenze! Gerne können Sie mit dem Umkreisrechner Ihren persönlichen Bewegungsradius anzeigen lassen. Einfach die Gemeindegrenze als Fixpunkt eingeben und den Radius auf „15km“ stellen.
    Nachdem Verstöße gegen diese Regelung vermutlich auch sanktioniert werden, bleibt spannend, was unter den weiterhin erlaubten nichttouristischen Tagesausflügen zu verstehen ist.
    Nach den bisherigen Pressemitteilungen sind damit jedenfalls Familienbesuche (aber beachten Sie das Kontaktverbot!) und Einkäufe gemeint.
    Auch hier der ernstgemeinte Tipp für den Fall einer Kontrolle: Machen Sie keine Angaben zu dem Grund, warum Sie zu diesen Zeitpunkt an diesem Ort sind. Warum können Sie auch hier nachlesen.
  • Die Schulen bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Der Kreis der berechtigten Personen soll ausgeweitet werden. Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen.
  • Der seit Schulschließung im Frühjahr 2020 eingetretene Bildungsrückstand soll nun aufgeholt werden, in dem die zum Halbjahreszeitpunkt regelmäßig ferienreifen und kaum mehr aufnahmefähigen Schüler weiter beschult werden. Die Faschingsferien sollen entfallen. Vermutlich ist bezüglich dieser Idee die finale Entscheidung aber noch nicht gefallen, so dass man sich auch hier weiter auf Planungsunsicherheiten einstellen kann.
  • Auch der Einzelhandel bleibt weiter geschlossen. Abweichend von der bisherigen Regelung soll nun aber doch ermöglicht werden, online oder telefonisch bestellte Artikel vor Ort abzuholen (click-and-collect).

Wir werden diesen Beitrag aktualisieren, sobald die Bayerische Staatsregierung die erwartete 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt gegeben hat.

 

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