Erste Hilfe

Betäubungsmittel wurden seit Beginn des 20. Jahrhunderts zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Bei den damals verwendeten Stoffen handelte es sich meist um Opium, Morphin und Cocain.

Nach dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) setzt der Umgang mit einer Reihe solch psychoaktiver Stoffe eine spezielle Erlaubnis voraus. Unter „Umgang" ist dabei der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Abgabe, die Veräußerung, das Verschaffen, das Inverkehrbringen, der Erwerb und der Besitz zu verstehen.

Welche dieser Stoffe unter den Erlaubnisvorbehalt fallen, ist abschließend im Anhang zum BtMG aufgelistet.

Neben den stets „illegalen Drogen" wie Heroin, Ectasy, Haschisch oder Cannabis gibt es eine Reihe medizinisch-therapeutischer Stoffe. Ein Umgang mit diesen ist mit einem entsprechenden ärztlich verschriebenen Betäubungsmittelrezept legal. Hierzu gehören insbesondere Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Modafinil, Kokain und Barbiturate.

Ein spannendes Feld ist auch die Teilnahme am Straßenverkehr, wenn derartige Substanzen im Blut nachgewiesen werden können. Grundsätzlich ist diese verboten, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch legal sein.

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