Erste Hilfe

1. Wozu dient die MPU?

Die Fahrerlaubnisbehörde hat Anlass zu Zweifeln an Ihrer Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Durch die MPU soll geklärt werden, ob Sie zukünftig in der Lage sind, die Teilnahme am Straßenverkehr strikt vom Alkoholkonsum zu trennen. Nur so können Sie künftig ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher führen.

2. Wie läuft das Verfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Sie können frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen. Ab diesem Zeitpunkt, spätestens aber etwa sechs Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, sollten Sie sich daher zur Führerscheinstelle begeben. Dort sagt man Ihnen, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum Gutachten über eine MPU im Einzelnen benötigen.

Nach Entgegennahme Ihres Antrages prüft die Führerscheinstelle den Sachverhalt sowie die Formalien und wird anordnen, dass von Ihnen ein Gutachten über eine MPU vorgelegt werden muss. Sie haben dann eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle auszuwählen, diese zu beauftragen und der Führerscheinstelle Name und Anschrift der Begutachtungsstelle zu nennen, damit Ihre Akte zur Vorbereitung der MPU dorthin gesandt werden kann.

Auf eine zügige Erledigung und Vorlage des Gutachtens kann es ankommen, weil die Führerscheinstelle nach dem Gesetz nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Verlust des Führerscheins bei der Neuerteilung auf eine nochmalige Fahrerlaubnisprüfung (theoretischer und praktischer Teil) verzichten kann, was sie auch regelmäßig tut.

3. Wo kann ich die MPU machen?

In näherer Umgebung wird die MPU von folgenden Stellen durchgeführt:

  • TÜV Nürnberg, Nelson-Mandela-Platz 18, 90459 Nürnberg
    Telefon: 0911/94467-0
    (direkt am Hauptbahnhof)
  • PIMA GmbH, Tafelfeldstraße 3, 90443 Nürnberg
    Telefon: 0911/4319803

Es kann von Ihnen aber auch jede andere amtlich anerkannte Begutachtungsstelle ausgewählt und gegenüber der Führerscheinstelle benannt werden.

4. Welche Befugnisse hat die Führerscheinstelle bezüglich des Gutachtens über die MPU?

Die Führerscheinstelle kann nur die Vorlage des Gutachtens anordnen. Manchmal enthält das von der Führerscheinstelle verwendete Formular eine Erklärung, dass die Führerscheinstelle den Gutachtenauftrag gibt, und sieht auch vor, dass das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird und außerdem die begutachtende Stelle für behördliche Nachfragen von der Schweigepflicht entbunden sein soll.

Diese Erklärung sollten Sie in keinem Fall unterschreiben, denn sie ermächtigt die Führerscheinstelle dazu, eigenmächtig Kenntnis von Ihren privaten Gesundheitsdaten zu erhalten und auch das Gutachten über die MPU direkt von der Gutachtenstelle zugesandt zu bekommen. Die gesetzlichen Regelungen sehen eine so weitreichende Befugnis der Führerscheinstelle nicht vor. Sie sollten es daher auch nicht tun. Finden sich entsprechende Passagen in Ihrem Formular, sollten Sie sie streichen.

5. Was kostet mich die MPU?

Die Untersuchungsgebühr von ca. 500,00 € muss vor dem Tag der Untersuchung bei der MPU-Stelle eingegangen sein. Dies kann entweder durch Überweisung, in bar oder mit EC - Karte geschehen.

Vorsicht: Bei einer Überweisung zählt hier der Tag der Gutschrift auf dem Konto der MPU-Stelle, bitte Bearbeitungszeit der Bank mit einkalkulieren!

6. Wie läuft die MPU ab?

Vorbereitend erfassen Arzt und Verkehrspsychologe die von der Führerscheinstelle übermittelten Akten und orientieren sich über den für den Untersuchungsanlass bedeutsamen Sachverhalt. Manche Begutachtungsgellen legen Ihnen zu Beginn der Untersuchung einen Fragebogen vor.

Die eigentliche Untersuchung besteht dann aus drei Teilen:

6.1 der verkehrsmedizinischen Untersuchung

Ein Arzt wird Ihnen Blut abnehmen und allgemeine Untersuchungen durchführen. Aus der Blutuntersuchung, insbesondere den Leberwerten, können Erkenntnisse zu Ihrem aktuellen Trinkverhalten gewonnen und Ihre Angaben zum Trinkverhalten überprüft werden.

Wir empfehlen Ihnen, bereits während der Zeit des Fahrerlaubnisentzugs regelmäßig, d.h. alle 4-6 Wochen, bei Ihrem Hausarzt die Leberwerte bestimmen zu lassen und die Ergebnisse bei der MPU vorzulegen.

6.2 den (verkehrs-)psychologischen Leistungsproben

Für einen Test Ihrer Reaktionsfähigkeiten werden z.B. an einem Monitor verschiedene Farben aufleuchten. Dazu hören Sie hohe und tiefe Töne. Zu jeder Farbe und zu jedem Ton existiert ein Knopf. Wenn dieser aufleuchtet, müssen Sie diesen drücken. Hierbei kommt es auf Ihre Schnelligkeit und auch die Richtigkeit der Reaktion an.

Lassen Sie sich von den Tests nicht aus der Ruhe bringen!

6.3 Untersuchungsgespräch mit dem Verkehrspsychologen

In diesem Untersuchungsteil wird Sie der Verkehrspsychologe auffordern, von sich zu erzählen. Er wird Sie zu Ihrer Lebenssituation, zu Ihrem Trinkverhalten damals und heute, zu dem Hergang der Trunkenheitsfahrt(en), zu Ihrer damaligen und der heutigen Sicht zu Alkohol und Straßenverkehr und zu dem heutigen Umgang mit dem Konflikt zwischen Trinken und Fahren befragen.

Es werden etwa folgende Fragen auf Sie zukommen:

Wie ist es zu Ihrer Trunkenheitsfahrt gekommen?

Schildern Sie hier den genauen Hergang der Geschehnisse und der konsumierten Alkoholmenge.

Wie war Ihr Trinkverhalten zu dieser Zeit?

Gefragt werden genaue Angaben über Häufigkeit, Mengen etc.

Hat sich Ihr Trinkverhalten geändert?

Ebenfalls genaue Angaben über Häufigkeit, Mengen etc., und den Grund dafür.

Hat sich seitdem in Ihrem Leben etwas verändert? Haben Sie Konsequenzen gezogen?

Sind Sie beispielsweise umgezogen oder haben Sie Ihren Arbeitsplatz gewechselt, hat sich Ihr Umgang oder Ihr Freundeskreis gewandelt?

Gibt es heute noch Situationen, die Sie zum Trinken verleiten? Wie reagieren Sie darauf?

Warum sind Sie sich sicher, dass Sie nicht noch einmal unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen werden?

Erzählen Sie wahrheitsgemäß und beschönigen Sie nichts. Sie sollten außerdem möglichst von sich aus erzählen; so vermeiden Sie ein Frage- und Antwortspiel mit dem Verkehrspsychologen.

7. Ergebnis der Untersuchung

In der Regel lassen Psychologe und Arzt schon während der Untersuchung Ihre Tendenz erkennen. Sie werden selbst merken, ob das Gutachten zu Ihren Gunsten ausfallen wird oder nicht. Etwa zwei Wochen nach der Untersuchung werden Sie das schriftlich abgefasste Gutachten mit der Post erhalten.

Es gilt zu beachten, dass die Führerscheinstelle nur bei Vorliegen eines positiven Gutachtens die Fahrerlaubnis neu erteilen wird. Sollte das Gutachten negativ ausgefallen sein, wenden Sie sich bitte unbedingt vor der Einreichung bei der Führerscheinstelle an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

8. Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?

Die wichtigste Vorbereitung ist eine selbstkritische Überprüfung des eigenen Verhaltens. Hilfestellung erhalten Sie beispielsweise aus Taschenbüchern (z.B.: "Mein Führerschein ist weg – was tun?", Karl Kürti, Werner Verlag 2003; "Promillefahrt mit Folgen", Carmen Liebs, Rowohlt Verlag 2004; "Führerscheinentzug – sofort richtig Handeln", Ulli Rädler, Goldmann Verlag 2003), durch Teilnahme an Beratungs- und Informationsveranstaltungen von staatlichen Stellen (Gesundheitsämter; Polizei), Vereinen oder Verbänden aus dem Bereich der Suchtprävention und Jugendhilfe, aber auch durch Beratung bei einem Verkehrspsychologen oder in einer Selbsthilfegruppe.

Von größter Bedeutung ist, dass Sie sich mit den Geschehnissen befasst haben, dass Sie sich Ihres Verhaltens zur Tatzeit und der (möglichen) Gefährdung anderer und auch der eigenen Person bewusst geworden sind und dass Sie Ihr Trinkverhalten nachhaltig geändert haben.

Im Rahmen des Prüfungsgespräch sollten Sie tunlichst vermeiden, unkritisch und uneinsichtig zu erscheinen und keinesfalls Schuld und Fehler bei anderen suchen ("Pechvogelmentalität"). Rechnen Sie mit Suggestivfragen des Gutachters, mit deren Hilfe die Glaubwürdigkeit Ihrer Äußerungen hinterfragt werden soll.

Außerdem wird von Ihnen erwartet, dass Sie wissen, wie sich der Konsum von Alkohol auf die Fahrleistung auswirkt. Ferner sollten Sie erklären können, wie sich die Promillezahl im Blut errechnet und wie sich der Alkoholspiegel im Blut wieder abbaut. Informationen hierzu kann Ihnen beispielsweise Ihr Hausarzt geben.

Seien Sie sich auch über Ihren Punktestand in Flensburg im Klaren. Sie können den Punktestand jederzeit schriftlich unter Verwendung des auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) hinterlegten Formulars kostenfrei erfragen.

Die Begutachtungsstellen bieten regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen über die MPU an. Hierüber sollten Sie sich rechtzeitig informieren.

Beachten Sie die gegebenen Hinweise und erscheinen Sie ausgeruht und rechtzeitig zu dem Untersuchungstermin. Dann haben Sie die besten Voraussetzungen für ein positives Gutachten geschaffen.

Viel Erfolg!

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