Erste Hilfe

Die Ausarbeitung und Gestaltung der Vollstreckungspläne, also die Einteilung bei welchen Freiheitsstrafen welcher Gerichte welche Justizvollzugsanstalten für die Vollstreckung zuständig sind, ist Ländersache.

Nach den sogenannten „Vollstreckungsplänen" richtet sich auch, ob die Strafe im geschlossenen oder offenen Vollzug vollstreckt wird. Die Vollstreckungspläne sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Den Vollstreckungsplan für Bayern finden Sie hier:

Vollstreckungsplan Bayern

Zu unterscheiden von der Strafvollstreckung ist der Strafvollzug, also die Ausgestaltung der Strafhaft. Dies betrifft insbesondere die Gewährung von Vollzugslockerungen wie Urlaub, Freigang, etc.

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